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Hörwahrnehmung
Hörwahrnehmung
Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung (AVWS)
Die auditive Wahrnehmung
und Verarbeitung ist die Fähigkeit, akustische
Ereignisse aufzunehmen, weiterzuleiten, die Bedeutung verstehen
und erfassen sowie deren Einordnung.
Kinder, die an einer auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung
leiden, haben Schwierigkeiten, Gehörtes richtig aufzunehmen
und zu verarbeiten. Sie haben Probleme, das Gehörte zu
wiederholen und abzuspeichern sowie das Wesentliche herauszufiltern.
Mögliche Störungen der AVWS:
Gestörtes Richtungshören
Störungen bei der Trennung von Nutzschall aus
dem Störschall
Eingeschränktes dichotisches Hören
Gestörte auditive Aufmerksamkeit
Störungen der auditiven Merkspanne
Störungen der auditiven Analyse
Störungen im Bereich der auditiven Synthese
Gestörtes Lautheitsempfinden
Das Erscheinungsbild der AVWS zeigt sich von
Kind zu Kind anders und ist daher sehr
individuell. Die oben aufgeführten Störungen
können einzeln, aber auch geballt auftreten.
Hörwahrnehmungsstörungen sind bereits im Vorschulalter
diagnostizierbar. Während der Grundschulzeit bis zur
Pubertät kann man Teilleistungsschwächen am besten
behandeln, da Kinder in dieser Zeit sehr lernfähig sind.
Die Ursachen für die AVWS
sind bislang noch nicht eindeutig geklärt. Eine ursächliche
Behebung der auftretenden Störungen ist daher nur selten
möglich.
Zur Abklärung einer AVWS
ist eine umfassende Diagnostik,
bei der subjektive und objetive Verfahren eingesetzt werden
sowie die auditiven Teilleistungen überprüft werden,
unbedingt notwendig.
Die Diagnostik der AVWS bedarf einem hohen Zeitaufwand und
vor allem die Ausdauer und Mitarbeit des Kindes und der Eltern.
Die sorgfältige Diagnostik der AVWS ist zeitlich und
apparativ sehr aufwändig und erfordert speziell geschultes
Personal.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten diesen Aufwand
nicht angemessen. Daher ist eine Selbstbeteiligung an den
Kosten leider nicht zu vermeiden. Wir versuchen aber, die
Kosten der gesetzlich Versicherten so gering wie möglich
zu halten.
Bei Privatversicherten hingegen übernehmen
die Versicherungen in der Regel die Kosten für die Diagnostik
und einer evtl. notwendigen Therapie vollständig.
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