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Hörwahrnehmung

Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung (AVWS)

Die auditive Wahrnehmung und Verarbeitung ist die Fähigkeit, akustische Ereignisse aufzunehmen, weiterzuleiten, die Bedeutung verstehen und erfassen sowie deren Einordnung.
Kinder, die an einer auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung leiden, haben Schwierigkeiten, Gehörtes richtig aufzunehmen und zu verarbeiten. Sie haben Probleme, das Gehörte zu wiederholen und abzuspeichern sowie das Wesentliche herauszufiltern.

Mögliche Störungen der AVWS:
Gestörtes Richtungshören
Störungen bei der Trennung von Nutzschall aus dem Störschall
Eingeschränktes dichotisches Hören
Gestörte auditive Aufmerksamkeit
Störungen der auditiven Merkspanne
Störungen der auditiven Analyse
Störungen im Bereich der auditiven Synthese
Gestörtes Lautheitsempfinden

Das Erscheinungsbild der AVWS zeigt sich von Kind zu Kind anders und ist daher sehr individuell. Die oben aufgeführten Störungen können einzeln, aber auch geballt auftreten.
Hörwahrnehmungsstörungen sind bereits im Vorschulalter diagnostizierbar. Während der Grundschulzeit bis zur Pubertät kann man Teilleistungsschwächen am besten behandeln, da Kinder in dieser Zeit sehr lernfähig sind.

Die Ursachen für die AVWS sind bislang noch nicht eindeutig geklärt. Eine ursächliche Behebung der auftretenden Störungen ist daher nur selten möglich.

Zur Abklärung einer AVWS ist eine umfassende Diagnostik, bei der subjektive und objetive Verfahren eingesetzt werden sowie die auditiven Teilleistungen überprüft werden, unbedingt notwendig.
Die Diagnostik der AVWS bedarf einem hohen Zeitaufwand und vor allem die Ausdauer und Mitarbeit des Kindes und der Eltern.

Die sorgfältige Diagnostik der AVWS ist zeitlich und apparativ sehr aufwändig und erfordert speziell geschultes Personal.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten diesen Aufwand nicht angemessen. Daher ist eine Selbstbeteiligung an den Kosten leider nicht zu vermeiden. Wir versuchen aber, die Kosten der gesetzlich Versicherten so gering wie möglich zu halten.

Bei Privatversicherten hingegen übernehmen die Versicherungen in der Regel die Kosten für die Diagnostik und einer evtl. notwendigen Therapie vollständig.


 

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